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Allgemeine Geschäftsbedingungen 02/2011
der Firma
"Zahnärztliches Abrechnungsforum",
Inhaberin: Frau B. Weigmann,
Sitz derzeit:
Nauheimer Straße 43,
14197 Berlin.
§1 Geltungsbereich :
Das Zahnärztliche Abrechnungsforum (im folgenden ZAF) erbringt seine Dienste ausschließlich im freiberuflichen bzw. gewerblichen Bereich auf der Grundlage nachfolgend niedergelegter Geschäftsbedingungen, die unmittelbarer Vertragsbestandteil eines zusätzlich abzuschließenden Dienstvertrages werden.
§2 Vertragsabschluss :
Der Vertrag über die Nutzung von ZAF Diensten kommt erst mit der Unterschrift sowohl des ausgewiesenen Vertreters der ZAF als auch des Kunden eines entsprechenden, schriftlich niedergelegten Dienstleistungsvertrages zustande.
ZAF kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen lassen. Diese Dritten werden dann aber nicht Vertragspartner des Kunden.
Bei Verkauf bzw. Übergabe des Geschäftes wird der Vertrag in ungeänderter Form weitergeführt. Der Vertrag geht an den Käufer über.
§3 Leistungsumfang :
Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem gesondert abzuschließenden Dienstleistungsvertrag und dessen Anlagen.
§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden :
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen und Unterlagen nur zum Eigenbedarf zu nutzen, d.h. keine ihm seitens des ZAF überlassenen Schulungs - oder sonstigen Materialien zu kopieren und zu vertreiben.
Bei Nichteinhaltung dieser aus Absatz 1 normierten Pflicht ist die ZAF berechtigt, den bestehenden Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen
und sich aus dieser vorzeitigen Kündigung ergebenden Schaden der ZAF gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dieser Schadenersatz ist
der Höhe nach auf den materiellen Schaden begrenzt, den die ZAF dadurch erleidet, dass der Vertrag nicht gemäß vertraglicher Vereinbarung
weiterläuft bzw. was die ZAF insoweit an Einnahmeneinbußen erleidet.
Unabhängig davon und daneben kann nach Erfolglosigkeit einer einmalig erfolgten schriftlichen Abmahnung des Kunden mit
Unterlassungsaufforderung unter Fristsetzung durch die ZAF, diese vom Kunden für die (weitere) Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe
von (3.000,00 EUR) - in Worten: "Dreitausend 00/100" - eingefordert werden. Jedwede Änderungen bedürfen der Schriftform
Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte gemäß der dienstvertraglichen Vereinbarung fristgerecht zu zahlen.
Auf die zusätzlichen Umstände dieser Zahlung, wie Sie in § 5 dieser AGB nachfolgend angegeben sind, wird ausdrücklich hingewiesen.
§5 Zahlungsbedingungen :
Im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4, Satz 1 dieser AGB hat die ZAF das Recht, einmal jährlich die, im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Entgelte und Stundenverrechnungssätze auf Ihre Angemessenheit hin nach den allgemein üblichen Stundenverrechnungssätzen zu überprüfen und anhand objektiver Vergleichsprüfung mit anderen Dienstleistungsanbietern auf diesem Sektor diese Entgelte gegebenenfalls im verbundenen Dienstleistungsvertrag anzupassen.
Bei einer Anhebung dieser Entgelte um - netto - mehr als 10 %, hat der Kunde ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht dieses Vertrages, ohne dass die unter § 4 niedergelegten Rechtsfolgen eintreten würden.
Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich 2 x monatlich zum 15. und zum Ende eines Monats.
Die vereinbarten Entgelte werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen bedürfen der Schriftform.
Bei sehr umfangreicher Leistungserbringung bei einen Nettogesamtwert der erbrachten Leistungen ab 500,00 € je Abrechnungszeitraum ist die ZAF berechtigt, einen Anteil von 50 % hiervon unter Rechnungslegung im voraus zu berechnen und vom Kunden auch sogleich einzufordern.
§6 Zahlungsverzug :
Den Zahlungsverzug des Kunden und die daraus resultierenden Rechtsfolgen bei verspäteter Rechnungszahlung regelt gemäß § 286 BGB der jeweils abzuschließende Dienstvertrag in concreto und näher.
§7 Schulungsunterlagen und -materialien :
ZAF wird dem Kunden die entsprechenden Schulungs-, Seminar-, Fortbildungs-, etc. Nachweise unentgeltlich in geeigneter Form zukommen lassen.
§8 Geheimhaltung, Datenschutz :
Dem ZAF unterbreitete Informationen gelten als streng vertraulich und werden nur entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur insoweit diese für die vertragliche Geschäftsbeziehung vonnöten sind gespeichert und verarbeitet.
Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss sogleich die Zustimmung zur insoweiten Datenverarbeitung durch ZAF.
Nach Abschluss der Geschäftsbeziehung und Ausgleich aller vertraglich bedingten Forderungen der ZAF gegenüber dem Kunden sichert die ZAF die Löschung der entsprechenden Daten zu, soweit dem nicht steuer - oder standesrechtlich zwingende Vorschriften entgegenstehen.
§9 Haftung und Haftungsbeschränkung :
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung und sonstigen vertraglichen oder Rechtsnormen sind gegenüber ZAF und deren Inhaberin insoweit ausgeschlossen, als diese ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der im Namen der ZAF agierenden Personen zum Gegenstand haben.
Dieser Ausschluss gilt gemäß § 309 Nr. 7 BGB nicht, wenn durch die begangene Pflichtverletzung unmittelbar Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden beeinträchtigt wurde oder die begangene Pflichtverletzung der im Namen der ZAF handelnden Person(en) auf einem besonders grobem Verschulden beruht, ist im letztgenannten Fall aber auf den, hierbei typischerweise bei den, durch die ZAF angebotenen Dienstleistungen eintretenden, Vermögensschaden des Kunden begrenzt.
Die ZAF nicht für entgangenen Gewinn.
Der Direktersatzanspruch des Kunden gegenüber den handelnden Personen selbst bleiben hiervon unberührt.
Die Haftung für seitens der ZAF zugesicherte Eigenschaften bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
§10 Preisänderungen :
Bei Preisänderungen über die im § 4 Abs. 1, Satz 2 dieser AGB normierte Grenze hinaus, verpflichtet sich die ZAF, den Kunden hierüber
unverzüglich zu informieren, so dass dieser in die Lage versetzt wird, sein, ihm danach zustehendes, vertragliches Gestaltungsrecht unmittelbar auszuüben.
Bei so bedingter Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte
Nachlasskonditionen aufgerechnet.
Preissenkungen gelten dabei nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf
Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf außerordentliche Kündigung gemäß § 4 Abs. 1, Satz 2 dieser AGB.
§11 Schlussbestimmungen :
Erfüllungsort des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages ist grundsätzlich das Land Berlin in der Bundesrepublik Deutschland.
Ausnahmen hiervon gelten für Tätigkeiten, die, entweder nach vertraglicher Vereinbarung oder aus der Natur der Sache heraus vorort in der Praxis des Kunden durch die ZAF auszuführen sind.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den, auf Grundlage dieser Geschäftbedingungen geschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Kunden, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, ist Berlin.
Dabei ist das für den Sitz der "ZAF" örtlich zuständige Gericht derzeit bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR das Amtsgericht Charlottenburg bzw. bei darüber hinausgehenden Streitwerten das Landgericht Berlin.
Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten genannte Stellen zu wenden, sofern ihm für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag keine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:
Zahnärztliches Abrechnungsforum
Nauheimer Straße 43, 14197 Berlin, Tel. 030 / 82704080
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