Hier stellen wir für Sie eine Auswahl von aktuellen Informationen bereit.
Der GKV-Patient hat Anspruch auf Vertragsleistungen. Das heißt er hat Anspruch auf eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Versorgung.
Darüber hinaus kann der GKV-Patient sogenannte Mehrleistungen in Anspruch nehmen.
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GOZ Novelle
Die GOZ Novelle verschiebt sich weiterhin, da das stattgefundene Spitzengespräch keine neuen Informationen zu Inhalt und Zeitplan gebracht hat.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Auskünfte des Zahnarztes nach der GOÄ Nr. 75 abgerechnet werden, oder aber auch nach Maßgabe des BGB.
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